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Schadenersatz wegen gebrochener Spirale

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/148ÖJZ 2024, 494 - 496 Heft 8 v. 15.5.2024

§ 1325 ABGB; §§ 68, 75, 77 MPG

Von einer ersatzfähigen Gesundheitsschädigung ist auszugehen, wenn körperliche Symptome vorliegen, die als Krankheit anzusehen sind. Entscheidend ist daher, ob die psychische Beeinträchtigung behandlungsbedürftig oder wenigstens ärztlich diagnostizierbar und damit medizinisch fassbar ist. (FN 1)

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