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Schlechte Legistik (Teil II) Systematische Inkonsequenzen bei der Umsetzung des Römischen Statuts im österreichischen StGB

BeitragAufsatzChristoph SchmettererÖJZ 2024/65ÖJZ 2024, 407 - 410 Heft 7 v. 23.4.2024

Thema eines früheren Beitrags waren legistische Schwächen der §§ 321a - 321k StGB, die sich im Wesentlichen aus einer inkonsequenten und schlecht auf das restliche StGB abgestimmten Begrifflichkeit ergeben. (FN ) Daneben gibt es auch Mängel, allerdings in deutlich geringerer Zahl, die nicht terminologischer, sondern systematischer Art sind. Sie sind der Gegenstand dieses Beitrags.

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