§ 5 PHG
Auch im Bereich des PHG muss der Kl nach den allgemeinen Regeln des zivilgerichtlichen Verfahrens den Beweis des Schadenseintritts und dessen Verursachung durch einen Produktfehler erbringen.
5 Ob 127/23x
§ 5 PHG
Auch im Bereich des PHG muss der Kl nach den allgemeinen Regeln des zivilgerichtlichen Verfahrens den Beweis des Schadenseintritts und dessen Verursachung durch einen Produktfehler erbringen.
5 Ob 127/23x
