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Die Verwendung von Daten aus überwachten Mobiltelefonen mit Auslandsbezug in österreichischen Strafverfahren

BeitragAufsatzBettina Caspar-Bures, Alexia StueferÖJZ 2024/45ÖJZ 2024, 278 - 283 Heft 5 v. 14.3.2024

Der OGH verabsäumte es in seiner E 15 Os 13/23k, auf die Frage des Vorliegens eines Verwertungsverbots von Beweisergebnissen aus Ermittlungsmaßnahmen einzugehen, die nach österreichischem Strafprozessrecht unzulässig sind (EncroChat, Anom, SkyECC: heimliche Online-Durchsuchung ohne Tatverdacht). Indem sich der OGH darauf zurückzog, die mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpften Tatsachengrundlagen der erfolgten Verwertung zu bemängeln, verweigerte er sich - im Gegensatz etwa zum deutschen Bundesgerichtshof (BGH) - dem angesichts der Sachlage aus verfassungsrechtlicher sowie EU-primär- und sekundärrechtlicher Sicht zwingend zu führenden Diskurs. (FN )

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