Der Beitrag setzt sich kritisch mit einer neuen Rechtsprechungslinie des OGH auseinander, nach der bei Dieselfahrzeugen Schadenersatz auch dann zugesprochen wird, wenn es gar keinen Schaden gibt. Die europäischen Vorgaben sprechen gegen eine derartige Judikatur, viele Folgefragen sind offen. (FN )
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