§ 32 EpiG; § 1154b ABGB
Auch Absonderungsmaßnahmen von Behörden anderer Mitgliedstaaten der EU erfüllen die Voraussetzung für den Vergütungsanspruch nach § 32 EpiG.
Dieser Vergütungsanspruch ist gegenüber der Entgeltfortzahlungsbestimmung des § 1154b ABGB nicht subsidiär, sodass vom Arbeitgeber fortgezahltes Entgelt nicht der Anrechnung nach § 32 Abs 5 EpiG unterliegt.

