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Vergütungsanspruch nach § 32 EpiG ist nicht subsidiär

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/80ÖJZ 2024, 286 Heft 5 v. 14.3.2024

§ 32 EpiG; § 1154b ABGB

Auch Absonderungsmaßnahmen von Behörden anderer Mitgliedstaaten der EU erfüllen die Voraussetzung für den Vergütungsanspruch nach § 32 EpiG.

Dieser Vergütungsanspruch ist gegenüber der Entgeltfortzahlungsbestimmung des § 1154b ABGB nicht subsidiär, sodass vom Arbeitgeber fortgezahltes Entgelt nicht der Anrechnung nach § 32 Abs 5 EpiG unterliegt.

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