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Standseilbahn als Verkehrsunternehmen - Verkaufsraum von Vermietung umfasst

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/46ÖJZ 2024, 167 Heft 3 v. 14.2.2024

§ 1 Abs 2 Z 1 MRG

Auch ein privat zu touristischen Zwecken betriebenes Seilbahnunternehmen (hier Standseilbahn auf den Salzburger Festungsberg) ist vom Anwendungsbereich des MRG ausgenommen. Der Verkaufsraum in der Talstation ist diesem Betrieb zugeordnet.

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