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Gebäudeversicherung und Erwachsenenschutz

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/286ÖJZ 2024, 1003 - 1005 Heft 16 v. 4.12.2024

§§ 45, 133 AußStrG

Die Behauptung, dass eine Anordnung des Pflegschaftsgerichts an einen Versicherer in die Rechte der Eigentümergemeinschaft als Versicherungsnehmerin eingreift, begründet die Rekurslegitimation der Eigentümergemeinschaft.

1 Ob 3/24h

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