Thomas Dullinger, ÖJA 2024/13, 296 unter www.rdb.at
Der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine Vertragspartei liegen meist Vertragsverletzungen der anderen Partei zugrunde. Kaum untersucht wurde bisher, ob eine vorzeitige Auflösung auch dann zulässig ist, wenn die Vertragsverletzung auf einem entschuldbaren Rechtsirrtum beruht.