Zusammenfassung
Im Schrifttum ist eine Diskussion darüber entstanden, ob § 6 Abs 2 Z 4 KSchG auf AVB-Leistungs- und Prämienanpassungsklauseln in der Krankenversicherung anwendbar ist. (FN 1) Dazu habe ich an anderer Stelle ausführlich Stellung bezogen.