vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auszahlung aus verfallenem Guthaben

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/268ÖJZ 2024, 936 - 938 Heft 15 v. 23.10.2024

§ 373b StPO

Der Anspruch auf Entschädigung aus dem vereinnahmten Vermögen besteht nicht nur bei Vorliegen einer rk Entscheidung, sondern auch, wenn sich der Verurteilte oder - im selbständigen Verfallsverfahren - ein Haftungsbeteiligter in vollstreckbarer Form (insb mit gerichtlichem Vergleich) zum Ersatz der Folgen der für die Verfallsentscheidung maßgeblichen Straftat verpflichtet hat. (FN 1)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!