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Zur Aktivlegitimation des Vereins für Konsumenteninformation

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/195ÖJZ 2024, 694 Heft 11 v. 31.7.2024

§ 14 Abs 1 UWG

Der Verein für Konsumenteninformation ist, soweit sich die Werbung nicht nur an Verbraucher, sondern auch an Geschäftskunden richtet, auch zur Untersagung von Handlungen im geschäftlichen Verkehr mit Geschäftskunden aktivlegitimiert.

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