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Wehrlosigkeit ist nicht nur Hilflosigkeit

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/188ÖJZ 2024, 652 Heft 10 v. 27.6.2024

§ 107b Abs 3a Z 1 zweiter Fall StGB

Wehrlosigkeit liegt nicht nur bei Hilflosigkeit, sondern auch bei schlichter Unmöglichkeit, Aussichtslosigkeit oder Unzumutbarkeit einer Verteidigung vor.

11 Os 6/24b

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