Das EU-Typgenehmigungsrecht ist insb im Zusammenhang mit Klagen gegen Hersteller dieselbetriebener Kraftfahrzeuge (Kfz) als potentielle Grundlage für Schadenersatzansprüche einzelner Erwerber dieser Kfz in den Fokus gerückt. Eine derartige Begründung von außervertraglichen Schadenersatzansprüchen zwischen Erwerber und Hersteller kommt nach innerstaatlichem österreichischen Recht richtigerweise mangels Schutzgesetzcharakters des EU-Typgenehmigungsrechts nicht in Betracht. In der vor kurzem ergangenen Entscheidung bejaht der EuGH (FN ) zwar den Schutzgesetzcharakter; eine umfassende Möglichkeit der Direktklage, die der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vorgeschlagen hat, eröffnet er damit aber nicht.