§ 1155 ABGB
Beim Entgeltanspruch nach § 1155 ABGB handelt es sich um einen Erfüllungs- und keinen Schadenersatzanspruch. Nach wirksamer Beendigung des Arbeitsvertrags ist § 1155 ABGB nicht mehr anwendbar.
9 Ob A 77/22x
§ 1155 ABGB
Beim Entgeltanspruch nach § 1155 ABGB handelt es sich um einen Erfüllungs- und keinen Schadenersatzanspruch. Nach wirksamer Beendigung des Arbeitsvertrags ist § 1155 ABGB nicht mehr anwendbar.
9 Ob A 77/22x