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Garten als Zubehör eines Abstellplatzes

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/108ÖJZ 2023, 375 - 376 Heft 6 v. 12.4.2023

§ 2 WEG

Das Gesetz fordert für die rechtliche Verbindung des Zubehör-Wohnungseigentums lediglich, dass das Zubehörobjekt mit dem Wohnungseigentumsobjekt baulich nicht verbunden ist und ohne Inanspruchnahme anderer Wohnungseigentums- oder Zubehörobjekte zugänglich und deutlich abgegrenzt ist. Weder ein bestimmtes Verhältnis der Flächen zueinander noch ein Über- oder Unterordnungsverhältnis sind tatbestandsmäßig.

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