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Beendigung eines Mietverhältnisses mit unzulässiger Befristung

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/75ÖJZ 2023, 280 - 281 Heft 5 v. 28.3.2023

§ 29 Abs 2, 3 MRG

Hat der Mieter bei seiner Kündigungserklärung die Jahresfrist des § 29 Abs 2 MRG nicht eingehalten, wird das Mietverhältnis zum frühestmöglichen Zeitpunkt beendet. § 33 Abs 1 MRG ist analog anzuwenden.

8 Ob 79/22h

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