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Preisminderungsanspruch bei COVID-bedingten Einschränkungen der Reiseleistungen (und warum EuGH-Antworten mitunter verwirrend sind)

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturChristoph BrennÖJZ 2023/48ÖJZ 2023, 317 - 318 Heft 5 v. 28.3.2023

Art 14 Abs 1 RL 2015/2302/EU über Pauschalreisen ist dahin auszulegen, dass ein Reisender Anspruch auf eine Minderung des Preises seiner Pauschalreise hat, wenn eine Vertragswidrigkeit der in seiner Pauschalreise zusammengefassten Reiseleistungen durch Einschränkungen bedingt ist, die an seinem Reiseziel zur Bekämpfung der Verbreitung einer Infektionskrankheit angeordnet wurden, und [dies auch dann, wenn] solche Einschränkungen aufgrund der weltweiten Verbreitung dieser Krankheit auch am Wohnort des Reisenden sowie in anderen Ländern angeordnet wurden. Damit diese Preisminderung angemessen ist, muss sie anhand der in der betreffenden Pauschalreise zusammengefassten Leistungen beurteilt werden und dem Wert der Leistungen entsprechen, deren Vertragswidrigkeit festgestellt wurde.

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