Der 1. 3. 2023 bringt nicht nur das Ende der Maskenpflicht und manch anderer COVID-19-Maßnahmen (wobei virtuelle Verhandlungen und Sitzungen noch bis 30. 6. 2023 möglich bleiben, BGBl I 2022/224), sondern auch einige Neuerungen im Bereich der Justiz.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.