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Entscheidungspflicht über EHB

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/52ÖJZ 2023, 187 - 188 Heft 3 v. 27.2.2023

§ 21 EU-JZG

§ 21 EU-JZG verpflichtet die Gerichte, unabhängig vom Bestehen bereits rk bewilligter Übergaben über einen neuerlichen, dieselbe Sache betreffenden EHB abermals zu entscheiden.

12 Os 88/22s

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