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Kein Mindestmaß für finanzielle Unterstützung

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/18ÖJZ 2023, 63 Heft 1 v. 11.1.2023

§ 3b VG (§ 3a Z 3 VG)

Die finanzielle Unterstützung einer Verbindung der in § 3a VG genannten Art muss kein Mindestmaß erreichen, um nach § 3b VG tatbildlich zu sein. Sind Geldzuwendungen an eine solche Verbindung mehr als geringfügig, kann dies vielmehr - als "Bereitstellung von Geldmitteln" - den (strenger strafbedrohten) Tatbestand des § 3a Z 3 VG erfüllen.

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