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Alterspension und Geschlechtsänderung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2023/9ÖJZ 2023, 49 - 52 Heft 1 v. 11.1.2023

§ 253 Abs 1 ASVG

Veranlasst eine pensionswerbende Person, die als Frau geboren wurde, die Änderung der Meldung ihres Geschlechts im Zentralen Personenstandsregister als Mann, so muss sie sich rechtlich als Mann behandeln lassen, solange diese Eintragung besteht.

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