Untersuchungsgegenstand ist der Gehalt der Mitgliedschaft im Kapitalgesellschaftsrecht. Das Recht, an Gesellschafterversammlungen teilzunehmen, gehört dazu, der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht.
Schlagwörter:
Hauptversammlung; Gesellschafterversammlung; Mitgliedschaftsrecht; Teilnahmerecht; Unternehmensgegenstand; actio pro socio; Einforderung Einlage; Gleichbehandlungsgrundsatz; genehmigte Kapitalerhöhung; Bezugsrecht; Gewinnverteilung; Höchststimmrecht; Nachschuss; Unterlassung; Beseitigung; Feststellung; Aktivlegitimation; Passivlegitimation; eigene Aktien.