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Einmaligkeit der NB

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/222ÖJZ 2023, 749 Heft 12 v. 22.8.2023

§ 285 Abs 1 zweiter Satz StPO

Das Gesetz lässt nur eine Ausführung der NB zu. In dieser oder bei der Anmeldung sind die NG einzeln und bestimmt zu bezeichnen. Verweisungen auf andere Schriftsätze sind unbeachtlich. Maßgeblich ist die zuerst bei Gericht eingelangte RMAusführung.

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