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Kapselfibrose nach Brustimplantation und Brustkrebs - kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2023/218ÖJZ 2023, 744 - 746 Heft 12 v. 22.8.2023

§ 178b Abs 1 VersVG

Zentrales Auslösungsmoment für eine Leistungspflicht des Versicherers in der privaten Krankenversicherung ist das Vorliegen einer Krankheit. Eine Krankheit ist ein anormaler körperlicher oder geistiger Zustand, der eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt.

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