§ 364 ABGB
Eine unzulässige unmittelbare Zuleitung liegt nicht vor, wenn keine Maßnahmen vorgenommen wurden, die sich auf die natürlichen Abflussverhältnisse auswirkten.
1 Ob 245/22v
§ 364 ABGB
Eine unzulässige unmittelbare Zuleitung liegt nicht vor, wenn keine Maßnahmen vorgenommen wurden, die sich auf die natürlichen Abflussverhältnisse auswirkten.
1 Ob 245/22v