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Sondergenehmigung für die Vermietung von Personenkraftwagen mit Fahrer (Funkmietwagendienste) sowie die Begrenzung der Lizenzen für solche Dienstleistungen

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturClaudia FuchsÖJZ 2023/124ÖJZ 2023, 756 Heft 12 v. 22.8.2023

1. Art 107 Abs 1 AEUV steht einer Regelung nicht entgegen, wonach zum einen zusätzlich zu der nationalen Genehmigung eine besondere Genehmigung erforderlich ist, um Dienstleistungen der Vermietung von Personenkraftwagen mit Fahrer auszuüben, und zum anderen die Anzahl der Lizenzen für solche Dienstleistungen auf ein Dreißigstel der erteilten Anzahl der Lizenzen für Taxidienste begrenzt ist.

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