§§ 877, 1486 Z 4 ABGB
Die für die erfolgte Gebrauchsüberlassung einer Liegenschaft geltend gemachten Kondiktionsansprüche nach § 877 ABGB analog unterfallen der sinngemäß heranzuziehenden dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 4 ABGB.
§§ 877, 1486 Z 4 ABGB
Die für die erfolgte Gebrauchsüberlassung einer Liegenschaft geltend gemachten Kondiktionsansprüche nach § 877 ABGB analog unterfallen der sinngemäß heranzuziehenden dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 4 ABGB.