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Gebühren und Kosten sind auch nach dem HiNBG auseinanderzuhalten

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/200ÖJZ 2023, 686 Heft 11 v. 1.8.2023

§ 390 Abs 1a StPO (§ 393 Abs 4a StPO)

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