§ 334 Abs 1 ASVG
Für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist primär der Arbeitgeber verantwortlich.
In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber verpflichtet, (auch) ein wirksames innerbetriebliches Kontrollsystem - zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften - einzurichten und auch tatsächlich eine entsprechende Kontrolle vorzunehmen.