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Keine Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschiedener Mitarbeiter durch den Betriebsrat im besonderen Feststellungsverfahren

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2022/41ÖJZ 2022, 344 Heft 6 v. 14.3.2022

Der Betriebsrat ist zur Geltendmachung einer Feststellungsklage nach § 54 Abs 1 ASGG für Ansprüche bereits vor Klagseinbringung ausgeschiedener AN nicht legitimiert.

8 Ob A 80/21d

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