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Konstruktionsschwäche begründet nur dann einen Mangel, wenn sie nahezu flächendeckend vorliegt

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2022/44ÖJZ 2022, 346 - 347 Heft 6 v. 14.3.2022

Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens bei einem gewerblichen Kraftfahrzeughändler gilt im Allgemeinen die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs und damit seine Verkehrs- und Betriebssicherheit als schlüssig zugesichert. Für einen Mangel aus einer Konstruktionsschwäche (bzw für einen Konstruktions- oder Serienmangel) ist vorausgesetzt, dass der Fehler bei nahezu sämtlichen Konstruktionsteilen des betreffenden Typs (zB Motor) mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit vor Ablauf der durchschnittlichen Lebensdauer einen Schaden herbeiführt.

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