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Interessenwahrungspflicht des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit Kapitalerhaltungsvorschriften

EvidenzblattJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2022/36ÖJZ 2022, 321 - 326 Heft 6 v. 14.3.2022

§ 9 RAO; § 1009 ABGB; § 82 GmbHG

Ein Rechtsanwalt (RA) ist wegen seiner allgemeinen Interessenwahrungspflicht nicht nur bei der Vertragserrichtung und -prüfung, sondern bei allen zwischen ihm und den Mandanten geschlossenen Auftragsverhältnissen dazu verpflichtet, negative Folgen von Verstößen gegen Kapitalerhaltungsvorschriften zu verhüten und entsprechende Verdachtsmomente zu prüfen.

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