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All-in-Entgelt bei Elternteilzeit

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2022/173ÖJZ 2022, 1227 - 1228 Heft 23 und 24 v. 2.12.2022

Haben die Arbeitsvertragsparteien eine All-in-Vereinbarung abgeschlossen, dann ruht während der Elternteilzeit (nur) jener Teil des Arbeitsentgelts, der über das Grundentgelt hinaus für die Leistung von Mehr- und Überstunden gezahlt wird.

9 Ob A 83/22d

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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