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Maklerprovision und Vorkaufsrecht

EvidenzblattJudikaturChristoph Brenn, Richard Hargassner, Herbert Painsi, Eckart Ratz, Martina Weixelbraun-Mohr, Jörg ZiegelbauerÖJZ 2022/154ÖJZ 2022, 1210 - 1212 Heft 23 und 24 v. 2.12.2022

§§ 881, 1077 ABGB

Ein echter Vertrag zugunsten Dritter liegt vor, wenn nach dem Inhalt der Vereinbarung der an dieser nicht beteiligte Dritte nicht nur Leistungsempfänger, sondern Forderungsberechtigter sein soll.

Nach der sog "Fremdkörper"-Judikatur muss der Vorkaufsberechtigte eine Nebenbedingung im Kaufvertrag, die ihm die Ausübung seines Rechts unbillig erschwert, nicht übernehmen.

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