vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Internationale Zuständigkeit für Scheidungen

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2022/147ÖJZ 2022, 1152 - 1155 Heft 22 v. 15.11.2022

Art 3 Abs 1 lit a 5. und 6. Spiegelstrich Brüssel IIa-VO

Dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsbürgerschaft steht es nicht entgegen, dass die Zuständigkeit des Gerichts des Aufenthaltsmitgliedstaats nach Art 3 Abs 1 lit a Spiegelstrich 6 Brüssel IIa-VO für Staatsangehörige des Gerichtsstaats nur eine Mindestdauer des Aufenthalts von sechs Monaten (für andere Staatsangehörige zwölf Monate) voraussetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!