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Übergroße Menge durch Zusammenrechnung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/163ÖJZ 2022, 1112 Heft 21 v. 31.10.2022

§ 28a Abs 4 Z 3 SMG normiert eine besondere Art von Zusammenrechnungsgrundsatz, sodass bei gleichartiger Realkonkurrenz durch Verwirklichung jeweils desselben Tatbilds (Überlassen von Suchtgift) nur ein Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG begründet wird. Dies gilt auch bei Begehung in unterschiedlichen Beteiligungsformen, weshalb ein Schuldspruch wegen zwei Verbrechen des jeweils durch Überlassen von Heroin begangenen Suchtgifthandels eine unzulässige Aufspaltung der - richtig nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG, § 12 dritter Fall StGB zu bildenden - Subsumtionseinheit bedeutet.

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