vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Exekution nach Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen Obsiegens im Hauptverfahren: Endstation oder Titeltausch?

BeitragSonderheft Gerhard Hopf zum 80. GeburtstagAufsatzGeorg KodekÖJZ 2022/139ÖJZ 2022, 1043 - 1044 Heft 20a v. 11.10.2022

Nach Rechtskraft der Entscheidung im Hauptverfahren ist die einstweilige Verfügung auch dann aufzuheben, wenn die gefährdete Partei obsiegt. Der Beitrag behandelt die Auswirkung dieser Aufhebung auf Exekutionsverfahren.

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!