Die RL 2009/16 ist auf Schiffe anwendbar, die vom Flaggen-MS als Frachtschiffe klassifiziert und zertifiziert sind, auch wenn sie eigentlich von einer humanitären Organisation systematisch für die nicht gewerbliche Tätigkeit der Suche und Rettung von in Seenot geratenen Personen verwendet werden. Zudem steht diese RL einer nationalen Regelung zu ihrer Umsetzung entgegen, die ihre Anwendbarkeit auf Schiffe beschränkt, die für eine gewerbliche Tätigkeit verwendet werden.