§ 31 IO
Zahlungsunfähigkeit kann schon dann angenommen werden, wenn der Schuldner mit mehreren Exekutionen zur Befriedigung verfolgt wird, selbst wenn diese bisweilen Erfolg haben. Über mehrere Jahre erfolglose Exekutionen, die am Fehlen pfändbarer Objekte scheiterten, sind ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit.