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Unzulässige Verrechnung einer Gebühr durch den Ticketvermittler beim Einlösen eines Gutscheins, der für eine abgesagte Veranstaltung nach dem KuKuSpoSiG ausgestellt worden ist.

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2022/106ÖJZ 2022, 756 - 757 Heft 14 und 15 v. 8.7.2022

Einem Vermittler ist es auch nach der bis 31. 12. 2021 geltenden Rechtslage des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes (KuKuSpoSiG) beim Einlösen von Gutscheinen verboten, einem Verbraucher eine Servicegebühr oder Vermittlungsgebühr zu verrechnen. Weder für die Ausstellung und Übersendung noch für die Einlösung eines Gutscheins dürfen dem Besucher oder Teilnehmer einer Veranstaltung oder späteren Inhaber des Gutscheins Kosten angelastet werden.

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