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Verwendung von "offenkundig" begründet noch keine Nichtigkeit

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/95ÖJZ 2022, 636 - 637 Heft 12 v. 15.6.2022

Aus der Verwendung von "wohl", "offenkundig", "nicht zweifelhaft", "zweifellos" oder "zweifelsfrei" kann dem Gericht nur dann der Vorwurf der Scheinbegründung gemacht werden, wenn dies dazu dienen sollte, ohne Vorliegen konkreter Beweisergebnisse entscheidungswesentliche Tatsachen als gegeben darzustellen, also eine sachgerechte, fallbezogene Begründung zu ersetzen.

13 Os 117/21m

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