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Zusatzstrafe

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/84ÖJZ 2022, 630 - 632 Heft 12 v. 15.6.2022

§ 31 StGB

Die Bedachtnahme auf ein VorU gem § 31 StGB ist geboten, wenn sämtliche der nachträglichen Verurteilung zugrundeliegenden Taten vor dem VorU erster Instanz verübt wurden. Unterlassene Bedachtnahme bewirkt Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO, weil von einem zu weiten Strafrahmen ausgegangen und so die Strafbefugnis überschritten wird, und zwar auch, wenn die konkret verhängte Strafe innerhalb des richtigen Strafrahmens liegt.

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