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Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2022/82ÖJZ 2022, 624 - 627 Heft 12 v. 15.6.2022

Art 2.3 und 22.B.2.3.2 ARB 2015

Zur Prüfung, ob ein gesonderter Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung vorliegt, ist auf den ersten Verstoß abzustellen, der den Keim des Rechtskonflikts in sich trägt. Im Fall des Übersteigens der vereinbarten Streitwertobergrenze besteht überhaupt kein Versicherungsschutz, auch nicht für die Übernahme anteiliger Kosten.

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