Ein Arbeitgeber verletzt seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nicht, wenn er diesen nicht über die Möglichkeit eines Antrags auf Gewährung eines gesetzlich normierten Fahrtkostenzuschusses aufklärt.
9 Ob A 114/20k
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.