Die Frage, wann ein Strafverfahren, das ausschließlich den Bestimmungen der Strafprozessordnung folgend der Durchsetzung des materiellen Strafrechts dient, (FN ) beginnt (§ 1 Abs 2 StPO), ist in den Fokus geraten.
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Die Frage, wann ein Strafverfahren, das ausschließlich den Bestimmungen der Strafprozessordnung folgend der Durchsetzung des materiellen Strafrechts dient, (FN ) beginnt (§ 1 Abs 2 StPO), ist in den Fokus geraten.
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