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Prognosetat muss der Art nach umschrieben sein

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/61ÖJZ 2021, 391 Heft 8 v. 12.4.2021

Die Prognosetat ist im U ihrer Art nach näher zu umschreiben.

12 Os 122/20p

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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