COVID-19: Betretungsverbot für Betriebsstätten mit Kundenbereich über 400 m2 war gleichheitswidrig; keine Bedenken gegen fehlende Entschädigung
Der VfGH hat ausgesprochen, dass die Wortfolge "wenn der Kundenbereich im Inneren maximal 400 m 2 beträgt" sowie der vierte Satz -