vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klage eines Athleten gegen den Verein

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2021/33ÖJZ 2021, 237 - 240 Heft 5 v. 1.3.2021

§ 42 JN; § 8 VereinsG

Die Hürde des § 8 Abs 1 VereinsG, nach der bei sonstiger Unzulässigkeit des Rechtswegs zunächst die vereinsinterne Schlichtungsstelle anzurufen ist, gilt für denjenigen, der nicht Mitglied des Vereins ist, grundsätzlich nicht. Maßgeblich ist, ob die Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs ist, oder ob dieser in gleicher Weise auch von einem Nichtmitglied erhoben werden könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!