Staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Form des Lockdowns werfen ua auch grundsätzliche Fragen der Risikotragung im Arbeitsverhältnis auf. Zentral ist dabei, ob diese in die sog "neutrale Sphäre" fallen, was zu einem Entfall des Entgeltanspruchs der Arbeitnehmer*innen führen würde. Dieser Beitrag weist nach, dass das nicht der Fall ist, weshalb auch nach Außerkrafttreten der Neuregelung des § 1155 Abs 3 und 4 ABGB Arbeitgeber*innen weiterhin entgeltfortzahlungspflichtig sind.